Ein Teil des Messdienerrates mit Ehrenoberministrant Matthias Schardt
Am Donnerstag, den 18. April 2015 besuchten die Messdiener St. Gertrud ihren Ehrenoberministranten Matthias Schardt erstmals nach seiner Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim an seinem neuen Arbeitsplatz.
Der Besuch wurde mit dem Beantragen der erweiterten Führungszeugnisse verbunden. Nach einem Gesetz des Bischofs von Speyer müssen alle Mitarbeiter der kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Speyer ein solches Führungszeugnis vorlegen. Das Gesetz steht im Zusammenhang mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz zu § 72a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Die Kirche als Träger der Jugendarbeit erhält über das erweiterte Führungszeugnis Einsicht in die Einträge des Strafregisters der jeweiligen Person. Personen mit einschlägigen Vorstrafen dürfen in der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weder haupt‑, neben- noch ehrenamtlich beschäftigt werden.
Für alle Messdienerräte werden nun bei der Kirche die erweiterten Führungszeugnisse hinterlegt – auch als Teil der Verpflichtung der Messdiener St. Gertrud Leimersheim, auf das Wohl ihrer Kinder und Jugendlichen zu achten.
Wir danken den Angestellten der Verbandsgemeinde Rülzheim für die schnelle Annahme unserer Anträge und unserem Ehrenoberministranten Matthias Schardt und seinem Büro für den freundlichen Empfang.